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Haftung prüfen
Die Versicherung prüft, wie sich der Unfall ereignet hat, wer haftet und ob eine Mitverantwortung in Betracht kommt.
Schadenregulierung verstehen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall prüft die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst Haftung, Unterlagen und Schadenhöhe. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, damit Ihnen keine Leistungen verloren gehen, die Ihnen rechtlich zustehen.
Viele Unfallgeschädigte fragen sich: Muss ich jetzt überhaupt mit der Versicherung telefonieren?
Ihre Interessen
Aufgabe der Versicherung
Was jetzt passiert
Nach der Schadenmeldung beginnt die Prüfung. Der Ablauf lässt sich meist in vier Schritte einordnen.
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Die Versicherung prüft, wie sich der Unfall ereignet hat, wer haftet und ob eine Mitverantwortung in Betracht kommt.
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Dazu können Unfallbericht, Fotos, Gutachten, Rechnungen, Polizeidaten oder medizinische Unterlagen gehören.
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Die geltend gemachten Positionen werden darauf geprüft, ob sie unfallbedingt, erforderlich und der Höhe nach nachvollziehbar sind.
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Anschließend zahlt die Versicherung, fordert weitere Nachweise an oder erhebt Einwände gegen einzelne Schadenpositionen.
Typische Fehler vermeiden
Einige Aussagen oder Unterschriften lassen sich später nur schwer korrigieren. Bleiben Sie sachlich und dokumentieren Sie alle wichtigen Schritte.
Persönliche Entlastung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann die Kanzlei bei einer Beauftragung die außergerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehmen. Sie müssen dann nicht selbst auf jedes Schreiben reagieren oder rechtliche Bewertungen abgeben.
Übermitteln Sie vorhandene Schreiben, E-Mails und Gesprächsnotizen zusammen mit Ihrer digitalen Unfallmeldung. So kann die bisherige Kommunikation von Anfang an eingeordnet werden.
Fremdverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Schadenersatzansprüche grundsätzlich direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden.
Die Versicherung prüft Haftung, Schadenhöhe und Nachweise. Bei strittigem Unfallhergang kann sie eine Mitverantwortung einwenden oder weitere Unterlagen verlangen.
Eigener Versicherungsvertrag
Auch die eigene Kfz-Haftpflicht sollte über einen Unfall informiert werden, wenn Ansprüche anderer Beteiligter möglich sind.
Schildern Sie den Sachverhalt sachlich. Vermeiden Sie vorschnelle rechtliche Bewertungen oder ein umfassendes Schuldeingeständnis.
Begrenzte Eigenschäden
Die Teilkasko deckt nicht jeden selbst erlittenen Unfallschaden. Sie kann je nach Vertrag etwa bei bestimmten Elementar-, Glas-, Wild- oder Diebstahlschäden relevant sein.
Ob ein konkretes Ereignis versichert ist, ergibt sich aus Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Eigener Fahrzeugschaden
Die eigene Vollkasko kann bei unklarer Haftung oder verzögerter Regulierung eine Möglichkeit sein, den Fahrzeugschaden zunächst über den eigenen Vertrag abzuwickeln.
Dabei können Selbstbeteiligung und Rückstufung entstehen. Vor einer Inanspruchnahme sollte deshalb geprüft werden, welche wirtschaftlichen Folgen zu erwarten sind.
Unbekannter Gegner
Ist der Unfallgegner unbekannt, sollte der Vorfall unverzüglich polizeilich gemeldet und vollständig dokumentiert werden.
Ob die eigene Kaskoversicherung eintritt oder weitere Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall und Ihrem Vertrag ab.
Geteilte Verantwortung
Wenn mehrere Beteiligte zum Unfall beigetragen haben, können Ansprüche entsprechend einer Haftungsquote gekürzt werden.
Die Quote ist eine rechtliche Bewertung. Lassen Sie sie nicht ausschließlich durch die Versicherung des Unfallgegners bestimmen.
Schadenpositionen
Einwände betreffen häufig die Erforderlichkeit, Höhe oder Unfallbedingtheit einzelner Kosten. Die folgenden Themen werden auf eigenen Hilfeseiten vertieft.
Geprüft werden unter anderem Reparaturweg, Stundenverrechnungssätze, Ersatzteile und die Frage, ob eine konkrete oder fiktive Abrechnung erfolgt.
So sichern Sie den Fahrzeugschaden richtigHäufig geht es um Fahrzeugklasse, Mietdauer, Erforderlichkeit und die Frage, ob stattdessen Nutzungsausfall beansprucht werden kann.
Welche Mobilitätskosten ersetzt werden könnenBei kleineren Schäden kann streitig sein, ob ein ausführliches Gutachten erforderlich war. Auch die Höhe des Honorars wird gelegentlich geprüft.
Wann ein unabhängiger Gutachter sinnvoll istBei Personenschäden wird häufig geprüft, ob Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen und medizinisch nachvollziehbar dokumentiert sind.
So dokumentieren Sie Verletzungen und BeschwerdenMitschuld verständlich erklärt
Wird Ihnen ein eigener Verursachungsbeitrag zugerechnet, werden viele Schadenpositionen anteilig gekürzt. Die konkrete Quote hängt vom Unfallhergang und den beweisbaren Umständen ab.
100 %
Berechtigte unfallbedingte Ansprüche können grundsätzlich vollständig geltend gemacht werden.
70 %
Bei einer Quote von 70 zu 30 werden viele ersatzfähige Positionen nur zu 70 Prozent ausgeglichen.
30 %
Der verbleibende Anteil kann wirtschaftlich bei Ihnen oder gegebenenfalls bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung liegen.
Zeitlicher Ablauf
Eine vollständige und nachvollziehbare Schadenmeldung kann Rückfragen reduzieren. Eine feste allgemeine Bearbeitungsdauer gibt es jedoch nicht.
Schadenmeldung
Melden Sie den Unfall zeitnah und reichen Sie vorhandene Belege geordnet ein. Fehlende Unterlagen können die Prüfung verlängern. Auch die eigene Versicherung kann je nach Situation und Vertrag unverzüglich informiert werden müssen.
Prüfungsphase
Die Versicherung prüft Unfallhergang, Haftung, Schadenpositionen und Nachweise. Rückfragen oder fehlende Unterlagen können den Ablauf verlängern.
Bearbeitungsdauer
Bei klarer Haftung und vollständigen Unterlagen kann die Prüfung schneller erfolgen. Strittige Haftung, Personenschäden oder mehrere Beteiligte können die Regulierung deutlich verlängern.
Verjährung
Für viele Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Beginn, Hemmung und Sonderfälle können vom Einzelfall abhängen. Lassen Sie offene Ansprüche deshalb frühzeitig prüfen.
Häufige Fragen
Nein. Sie müssen die Kommunikation nicht allein führen. Bei einer Beauftragung kann die Kanzlei die außergerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehmen.
Schildern Sie Tatsachen sachlich, aber vermeiden Sie vorschnelle rechtliche Bewertungen oder ein umfassendes Schuldeingeständnis. Der Unfallhergang kann später anders bewertet werden als unmittelbar nach dem Ereignis.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Geschädigte grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Sachverständigen auswählen, sofern ein Gutachten erforderlich ist. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Bei der Regulierung über die gegnerische Haftpflicht besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine von ihr benannte Partnerwerkstatt zu wählen. Besondere Vereinbarungen können dagegen im eigenen Kaskovertrag bestehen.
Sie kann bei unklarer Haftung oder verzögerter Regulierung helfen, den eigenen Fahrzeugschaden zunächst abzuwickeln. Vorher sollten Selbstbeteiligung, Rückstufung und mögliche spätere Ausgleichsansprüche geprüft werden.
Unterschreiben Sie keine abschließende Vereinbarung, bevor Sie deren Reichweite sicher verstanden oder prüfen lassen haben. Solche Erklärungen können weitere Ansprüche ausschließen.
Eine feste allgemeine Frist gibt es nicht. Die erforderliche Prüfungszeit hängt von Haftung, Beweislage, Schadenumfang und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Unbegründete Verzögerungen sollten dokumentiert und geprüft werden.
Dann kann die Versicherung eine Haftungsquote ansetzen und Ansprüche anteilig kürzen. Die Quote sollte anhand des Unfallhergangs und der Beweislage unabhängig geprüft werden.
Bereit für den nächsten Schritt?
Sie kennen nun die wichtigsten Unterschiede zwischen gegnerischer Haftpflicht und eigener Versicherung. Beginnen Sie mit den Angaben und Unterlagen, die Ihnen bereits vorliegen.
Sie wissen jetzt: